Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg verschickte frisch zu Ferienzeiten Förderbescheide ins ganze Land, um Projekte bei denkmalgeschützten Gebäuden zu unterstützen. Auch in Ludwigsburg erhalten zwei Institutionen Post vom Ministerium.
So bekommt die katholische Gemeinde der heiligsten Dreieinigkeit 154.770 Euro für die derzeit laufende Außeninstandsetzung. Die evangelische Kirchengemeinde erhält 73.250 Euro für die Orgelsanierung der Friedenskirche.
Landtagsabgeordnete Silke Gericke, die selbst Mitglied des Ausschusses für Landesentwicklung und Wohnen ist, freut sich: „Der Erhalt von Denkmälern ist gerade in der Zeit klammer Kassen für die Besitzerinnen und Besitzer eine große Herausforderung. Ich bin froh, dass das Land auch diesmal wieder Projekte in Ludwigsburg unterstützt. Die Katholische Pfarrkirche zur heiligsten Dreieinigkeit und die Evangelische Friedenskirche in Ludwigsburg sind bedeutende Kulturdenkmale, die unsere lokale Identität und Geschichte widerspiegeln. Durch die Förderung bei der Außeninstandsetzung der katholischen Pfarrkirche am Marktplatz und die Orgelsanierung der Friedenskirche sichern wir diese Schätze für kommende Generationen.“
Mit der zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2024 werden 48 Bewilligungen freigegeben. Hiervon entfallen 18 auf private Vorhaben, 22 auf kirchliche und acht auf kommunale Projekte.
Weitere Informationen:
Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.
Anträge auf Förderung aus dem Denkmalförderprogramm des Landes können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt. Weitere Informationen finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de