Stellungnahme von Silke Gericke zur Antwort des Justiz- und Migrationsministeriums vom 5. Januar 2026 zu einer Erstaufnahmeeinrichtung im Gebiet „Schanzacker“:
„Ich habe mich mit einem konkreten Fragenkatalog an Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges gewandt, um für die Verantwortlichen in den Städten und Gemein-den, für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Menschen, die künftig untergebracht werden sollen, Klarheit zu schaffen. Nach den üblichen Abläufen hätte eine Beantwortung noch vor Weihnachten erfolgen müssen; zumal es sich um eine Antwort handelt, die erkennbar keinen hohen zusätzlichen Prüf- oder Abstimmungsaufwand erkennen lässt. Tatsächlich ging die Rückmeldung jedoch erst nach erneuter Nachfrage am 5. Januar ein. Die von der Ministerin unterzeichnete Antwort lässt zudem in zentralen Punkten wesentliche Fragen offen. In dem Schreiben verweist das Ministerium auf laufende Prüfungen, macht jedoch keine konkreten Angaben zu Zeitrahmen, Größe, Funktion oder zu geprüften Alternativstandorten. Zugleich bleibt offen, ob es am Standort Schanzacker überhaupt eine Landeserstaufnahmeeinrichtung oder eine Erstaufnahmeeinrichtung geben soll – oder ob ein solcher Standort am Ende tatsächlich benötigt wird. Diese grundsätzliche Unklarheit erschwert jede seriöse Einordnung.
In der Antwort entsteht zudem der Eindruck, dass Erstaufnahmeeinrichtungen für die Kommunen faktisch keinen zusätzlichen Aufwand bedeuten und kommunale Strukturen kaum berühren. Diese Darstellung greift aus meiner Sicht zu kurz. Es gibt keine Belastungen hinsichtlich ärztlicher Versorgung, Bildungseinrichtungen, Einrichtungen zur Kinderbetreuung oder anderer sozialer Einrichtungen. Unabhängig davon, dass Betrieb und Finanzierung beim Land liegen, sind die Kommunen in der Praxis trotzdem eng eingebunden: Es geht um Erreichbarkeit und Verkehrsanbindung, um die Abstimmung zu Infrastruktur, Sicherheit und Umfeld sowie um die gemeinsame Entwicklung eines tragfähigen Konzepts vor Ort. Das sieht man selbst bei der Erstaufnahme-Einrichtung in Kornwestheim, die Frau Ministerin Gentges erst kürzlich im Dezember besucht hatte. Kornwestheim ist eine Vorzeige-Einrichtung, bei der man schon deutlich sieht, wie eng die Kommune hier im Handeln mit eingebunden ist, damit ein gutes und tragfähiges Konzept existiert und Menschen gut untergebracht werden können. Gerade deshalb benötigen die Verantwortlichen in den Kommunen Ludwigsburg, Asperg und Tamm frühzeitig Klarheit darüber, ob und in welcher Form ein Standort vorgesehen ist und welche Größenordnung damit verbunden wäre. Solange nicht feststeht, ob der Standort Schanzacker tatsächlich benötigt wird und welche Dimension eine Einrichtung haben könnte, ist eine Darstellung, die kommunale Auswirkungen weitgehend verneint, nicht überzeugend.
In meiner Anfrage habe ich zudem ausdrücklich nachgefragt, ob kleinere Einheiten im Landkreis Ludwigsburg als Alternativen geprüft werden können. Gerade solche dezentraleren Lösungen werden in der öffentlichen Diskussion immer wieder als mögliche Option genannt. Auf diese Frage geht das Schreiben des Ministeriums nicht ein. Es bleibt offen, ob entsprechende Optionen geprüft werden können, nach welchen Kriterien eine Eignung oder Nichteignung bewertet wird und weshalb mögliche Alternativen frühzeitig ausgeschieden sind. Vor diesem Hintergrund ist erklärungsbedürftig, dass dem Ministerium bereits in der Vergangenheit ein konkretes Angebot aus dem Landkreis Ludwigsburg über eine Fläche aus privater Hand vorlag, das sehr schnell als nicht geeignet eingestuft wurde. Wenn Alternativen früh ausgeschlossen werden, während gleichzeitig über einen längeren Zeitraum auf eine ergebnisoffene Prüfung verwiesen wird, entsteht ein nachvollziehbares Informations- und Vertrauensdefizit. Hinzu kommt die öffentliche Positionierung des Landrats im Dezember bei einer Veranstaltung in Asperg gegen den Standort Schanzacker. Diese steht in einem Spannungsverhältnis zur zurückhaltenden Kommunikation des Ministeriums und verstärkt den Eindruck, dass politisch bereits Weichen gestellt werden, während offiziell weiterhin Unverbindlichkeit betont wird.
Ich erwarte jedoch, dass nach so langer Zeit endlich dargelegt wird, welche Rolle ein Standort im Landkreis Ludwigsburg im landesweiten Aufnahmesystem spielen soll, welche Größenordnung dabei in Betracht gezogen wird, ob kleinere Einheiten im Landkreis Ludwigsburg als Alternativen noch geprüft werden können und wie die Kommunen konkret in die weiteren Schritte eingebunden werden sollen. Nur so entsteht die notwendige Planbarkeit – für die Verantwortlichen in den Kommunen, für die Bürgerinnen und Bürger und für die Menschen, die künftig unter-gebracht werden sollen. Transparenz ist eine Entlastung und dient der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie der gesellschaftlichen Akzeptanz.“