Silke Gericke, MdL - Verkehrspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag BW sagt dazu:
Das heutige Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg bringt die überfällige Klarheit in eine lange strittige Frage: Die Mehrkosten für das Bahnprojekt Stuttgart 21 trägt die Deutsche Bahn allein. Diese Entscheidung ist juristisch eindeutig – und politisch folgerichtig.
Der Finanzierungsvertrag war klar: Das Land beteiligt sich mit bis zu 930 Millionen Euro. Dass wir diese Grenze nicht überschreiten werden, haben wir als Land über viele Jahre immer wieder deutlich gemacht. Es ist richtig und wichtig, dass dies nun auch gerichtlich bestätigt wurde.
Die Bahn hat sich bei diesem Projekt für zusätzliche Leistungen und Planänderungen entschieden. Daraus entstandene Mehrkosten sind nicht automatisch eine Gemeinschaftsaufgabe – und auch kein politisches Wunschkonzert. Verträge gelten. Und wer mehr bestellt, zahlt auch mehr. Diese Grundregel wirtschaftlichen Handelns muss auch bei öffentlich relevanten Großvorhaben Bestand haben.
Für uns Grüne im Landtag war stets klar: Wir tragen Verantwortung für einen soliden und fairen Mitteleinsatz öffentlicher Gelder. Der heute bestätigte Kostendeckel ist ein zentraler Bestandteil dieser Verantwortung.
Stuttgart 21 bleibt ein ambitioniertes Projekt mit langer Geschichte und vielen Wendungen. Mit dem heutigen Tag ist ein wichtiger Streitpunkt geklärt. Jetzt geht es darum, die nächsten Schritte mit Sachlichkeit, Planbarkeit und Transparenz anzugehen – und dabei den Blick auf das Ganze zu richten: Wie wirkt sich das Projekt langfristig auf den Bahnverkehr in der Region aus? Wo braucht es Nachsteuerung? Wo gibt es Chancen für Verbesserungen im Sinne der Fahrgäste? Die Landesregierung hat immer unter dieser Prämisse gehandelt.
Wir werden diese Entwicklung weiterhin kritisch, konstruktiv und verlässlich begleiten.