Die sogenannte „Beförderungserschleichung“ sollte nicht durch das Strafgesetzbuch bestraft werden, sondern wie eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Freiheitsstrafen für das Fahren ohne gültigen Fahrschein zu verhängen ist nicht verhältnismäßig. Zudem werden bereits geahndete zahlungsunwillige oder zahlungsunfähige Nutzer des ÖPNV durch die Androhung einer Freiheitsstrafe kaum davon abgehalten, erneut ohne Ticket den ÖPNV zu nutzen.
Aus der Antwort auf einen Antrag an die Landesregierung, den ich Anfang 2022 zusammen mit meiner Kollegin, der grünen Landtagsabgeordneten Daniel Evers, eingereicht habe, wurde deutlich, dass auch andere Vorstrafen wie z. B. Diebstahl oder Betrug sowie die finanziellen Mittel des Täters für die mögliche „Ersatzfreiheitsstrafe“ in Betracht gezogen werden.
Absichtliches, sprich vorsätzliches Falschparken hingegen zählt nicht als Straftat, sondern wird als Ordnungswidrigkeit gewertet. Diese wird nur mit einem Bußgeld bestraft. Dementsprechend sollte auch das Fahren ohne gültigen Fahrschein bewertet werden. Die Auswirkungen von Falschparken sind deutlich gefährlicher als Fahren ohne gültigen Fahrschein. Falschparken stellt vor allem für Fußgänger und Radfahrende ein immenses Problem dar, indem es gefährliche Ausweichmanöver impliziert. Zudem werden Rettungswege oder Zufahrten immer wieder von Falschparkern absichtlich blockiert.