Ludwigsburg – Das Land setzt sich in besonderem Maße für bezahlbaren Wohnraum für Auszubildende ein und hat das Förderprogramm "Junges Wohnen" initiiert. Die Unterstützung dient dazu, Wohnheimplätze speziell für junge Menschen in Ausbildung zu schaffen. Das gab das zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen am Donnerstag in Stuttgart bekannt. Die Grüne Landtagsabgeordnete Silke Gericke sagt dazu: „Die neue Förderung zielt auf die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum speziell für Auszubildende. Das ist nicht nur eine soziale Frage. Preisgünstiges Wohnen hängt auch mit der Frage zusammen, wie wir jungen Nachwuchs für unseren Wirtschaftsstandort gewinnen können.“ Die Initiative ist eine Ergänzung der sozialen Wohnraumförderung in Baden-Württemberg und soll die Wohnsituation von Auszubildenden verbessern. Vorgesehen ist die Schaffung von Wohnheimplätzen. Anträge können bis Ende April unter „junges-wohnen@mlw.bwl.de“ gestellt werden, wie das Ministerium mitteilt. Infoblock: Der Förderaufruf „Junges Wohnen“ im Überblick: Was? Gefördert werden investive Maßnahmen zur Schaffung von Wohnheimplätzen durch Neubau oder durch Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen (bspw. Ausbau, Aufstockung, Umwandlung). Für wen? Der Wohnraum ist Auszubildenden in Baden-Württemberg vorbehalten, die einen Wohnberechtigungsschein vorlegen. Die Sozialbindungsbauer beträgt 30 Jahre. Wie? Es handelt sich um eine Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung. Der Zuschuss hat eine Höhe von (voraussichtlich) bis zu 45.000 Euro je Wohnheimplatz. Für Barrierefreiheit kann ein zusätzlicher Zuschuss gewährt werden. Bis wann? Interessierte Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger übermitteln ihre Interessenbekundungen bis zum 30. April 2024.