Gericke, Tok und Günter: Geförderte Beratung stärkt kleine und mittlere Unternehmen
Das Land Baden-Württemberg fördert auch 2026 die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen aus Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel. Insgesamt stehen dafür rund 1,13 Millionen Euro zur Verfügung. Landesweit werden damit 13.616 Beratungstage ermöglicht.
Davon können auch Unternehmen im Landkreis Ludwigsburg profitieren. Allein die Handwerkskammer Region Stuttgart erhält 81.678 Euro für 2.039 Beratungstage. Darüber hinaus werden Beratungsangebote für Unternehmen aus Dienstleistung, Handel und Industrie unter anderem über das RKW Baden-Württemberg, die DEHOGA Beratung und den Handelsverband Baden-Württemberg gefördert.
„In Ludwigsburg, Kornwestheim, Remseck, Asperg, Tamm und Möglingen sind viele kleine und mittlere Unternehmen zu Hause, die Arbeitsplätze schaffen, ausbilden und vor Ort investieren. Gerade bei der Digitalisierung, bei neuen Technologien oder veränderten Wettbewerbsbedingungen kann eine gute Beratung ganz konkret dabei helfen, die richtigen Entscheidungen für die Zukunft eines Betriebs zu treffen“, erklärt die Ludwigsburger Landtagsabgeordnete Silke Gericke.
Tayfun Tok, Sprecher für Industrie und Standortpolitik der Grünen Landtagsfraktion, erklärt: „Die Stärke unseres Wirtschaftsstandorts hängt wesentlich an den vielen kleinen und mittleren Unternehmen. Sie entwickeln Produkte, schaffen Wertschöpfung und tragen wirtschaftliche Verantwortung in den Regionen. Mit der Beratungsförderung unterstützen wir Betriebe ganz praktisch dabei, ihre Prozesse und Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln und sich auf veränderte Wettbewerbsbedingungen einzustellen.“
Meike Günter ergänzt: „Gerade für kleinere Betriebe ist externe Beratung eine wertvolle Unterstützung. Diese Förderung ermöglicht den Unternehmen, wirtschaftliche, technische und organisatorische Fragen mit fachlicher Unterstützung anzugehen und daraus konkrete Handlungsempfehlungen für den eigenen Betrieb abzuleiten.“
Das Förderprogramm richtet sich an Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten. Gegenstand der geförderten Kurzberatungen sind insbesondere wirtschaftliche, technische und organisatorische Fragen der Unternehmensführung sowie die Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen. Grundlage ist das baden-württembergische Mittelstandsförderungsgesetz.
Insgesamt stellt das Wirtschaftsministerium für die Beratungsförderung 2026 1.133.485 Euro bereit. Davon entfallen 651.535 Euro auf Beratungsangebote für Handwerksunternehmen und 481.950 Euro auf Angebote für Unternehmen aus Dienstleistung, Handel und Industrie.