Mit einem neuen Erlass schafft das Verkehrsministerium klare rechtliche Grundlagen, damit Kommunen Schulstraßen und Schulzonen einfach, rechtssicher und ohne großen bürokratischen Aufwand einführen können. Beide Maßnahmen sind Teil des Landesprogramms MOVERS – Aktiv zur Schule, das Kinder und Eltern dabei unterstützt, den Schulweg sicher und eigenständig zu gestalten.
Neuer Erlass schafft rechtliche Grundlagen
Wenn nach den Sommerferien der Unterricht wieder startet, sind die Szenen vor vielen Schulen in Baden-Württemberg ähnlich: Autos parken in zweiter Reihe, es wird auf Gehwegen gewendet, Staus entstehen – und mittendrin bahnen sich Kinder zu Fuß, mit dem Roller oder mit dem Fahrrad ihren Weg. Diese gefährlichen Situationen können mit Hilfe des neuen Erlasses bald der Vergangenheit angehören.
Silke Gericke die Ludwigsburger Landtagsabgeordnete und Verkehrspolitische Sprecherin ihrer Fraktion erklärt: „Ich begrüße den Erlass zu Schulstraßen und Schulzonen. Mit ihm eröffnet das Land Baden-Württemberg den Kommunen die Chance, vor Ort passgenaue Lösungen für sichere Schulwege umzusetzen. Das Programm MOVERS – Aktiv zur Schule begleitet sie dabei mit klaren Leitlinien und praxisnaher Unterstützung. Auch in meinem Wahlkreis Ludwigsburg ist dieser Schritt dringend gefragt. Denken wir nur an die Diskussion um die Schulgasse in der Innenstadt in Ludwigsburg: Hier – wie auch an anderen Stellen – kann der Erlass des Landes dazu beitragen, die tägliche Sicherheit für Kinder und Jugendliche auf ihrem Schulweg spürbar zu verbessern. Weniger Verkehr vor Schultoren bedeutet mehr Sicherheit und stärkt Kinder und Jugendliche auch in ihrer Selbstständigkeit auf dem Weg zur Schule.“
Was genau sind Schulstraßen und Schulzonen?
Bei Schulstraßen werden ein oder mehrere Straßenabschnitte im direkten Schulumfeld zu Beginn und zum Ende des Schultages für einen begrenzten Zeitraum – zum Schulbeginn und zum Schulende – für den motorisierten Verkehr gesperrt. Ausnahmen für Anwohnerinnen und Anwohner oder Menschen mit Behinderungen, sind möglich. Bei Schulzonen hingegen wird die Straße dauerhaft für den Kfz-Verkehr gesperrt. Das bietet sich an, wenn die Straße nur für die Schule benötigt wird, bislang aber die Durchfahrt auch als Abkürzung von Autofahrenden genutzt wurde. Die Straßen können zudem entsprechend umgestaltet werden: als Begegnungsorte für Jung und Alt, zum Spielen und Vernetzen – und das Ganze Sicher. Beide Maßnahmen sorgen dafür, dass Kinder sicher zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad zur Schule gelangen und sich die Eltern weniger Sorgen machen müssen. Gleichzeitig werden gefährliche Situationen mit Elterntaxis vor den Schultoren deutlich reduziert.
Der Erlass
Der heute veröffentlichte Erlass „Hinweise zur straßenverkehrsrechtlichen und straßenrechtlichen Umsetzung von Schulstraßen und Schulzonen“ beschreibt die rechtlichen Grundlagen zur Einführung von Schulstraßen und Schulzonen. Der baden-württembergische Erlass geht über vergleichbare Regelungen anderer Bundesländer hinaus: Er beschreibt konkret, wie Schulstraßen und Schulzonen durch die zuständigen Behörden rechtssicher umgesetzt werden können. Konkret besagt der Erlass:
• Schulstraßen und Schulzonen werden durch eine entsprechende Beschilderung vor Ort umgesetzt.
• Schulstraßen und Schulzonen können auf allen Straßen eingerichtet werden, deren Verkehrsbedeutung dies zulässt.
• Für die Einführung ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Kommune, Straßenverkehrsbehörde und Schule notwendig.
• Bürokratische und teure Gutachten sind nicht erforderlich.
Als sinnvolle Ergänzung können Kommunen zudem sogenannte Hol- und Bringzonen einrichten. Sofern ein eigenständiger Schulweg nicht möglich ist, können Eltern ihre Kinder hier kurz und sicher absetzen – ohne die direkte Schulumgebung mit weiterem Verkehr zu belasten. Das Landesprogramm MOVERS – Aktiv zur Schule stärkt auch in Ludwigsburg die sichere und eigenständige Mobilität von Kindern. Ab dem Schuljahr 2025/26 kommen Schulstraßen, ein Radfahrabzeichen und neue Angebote wie der Baukasten „Sichtbare Schulwege“ hinzu. Schulen und Kommunen in unserer Region erhalten dafür kostenlose Beratung und praxisnahe Unterstützung.