Es ist enttäuschend und absolut unverständlich, dass es im Bundesrat keine Mehrheit für die Ergänzung von Artikel 3 im Grundgesetz und einen verfassungsrechtlichen Antidiskriminierungsschutz für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen gegeben hat.
Jetzt bleibt nur die Hoffnung auf die Sitzungswochen vor der Bundestagswahl, in der erneut die Debatte im Bundestag geführt wird. Es lässt schon stark an den Regierungsparteien im Bund zweifeln, wenn die Debatte zum Werbelauf vor der Wahl missbraucht wird.