Mein Ziel: mehr sozialer, nachhaltiger Wohnraum aber weniger Flächenschwund
Nachhaltige Siedlungspolitik vermeidet einen weiteren Flächenschwund und sorgt für umweltfreundliche und soziale Wohnflächen, die allen Generationen barrierefrei offenstehen. Ziel muss es sein, die Innenentwicklung unserer Kommunen hier vor deren Außenentwicklung zu fördern.
Die bestehenden wenigen Grünflächen im Wahlkreis Ludwigsburg sind die einzigen Naherholungsgebiete im nördlichen Ballungsraum Stuttgart. Sie werten die Lebensqualität auf und bieten gerade in Zeiten von Corona noch die Möglichkeit für Spaziergänge und Erholung vor der Haustür.
Pexels/Pixabay Neue Gewerbegebiete und Erweiterung des Handels auf der grünen Wiese gilt es dementsprechend zu vermeiden. Deshalb ist es wichtig als Land hier zu unterstützen, ressourcenschonende Projekte im Umgang mit der Natur zu fördern, um unsere verbliebenen Flächen und Böden auch für kommende Generationen in der Region zu erhalten. Mit der Novellierung der Landesbauordnung haben wir 2019 in Baden-Württemberg eine weitere Grundlage dafür geschaffen.
Einerseits wurde mit der LBO-Novellierung 2019 der Bau von Wohnraum in Baden-Württemberg einfacher gemacht. Zudem wird nachhaltiges Bauen damit deutlich stärker unterstützt, als es bisher möglich war. Damit begegneten wir GRÜNEN im Land der fehlenden Initiative vom Bund aus die soziale Wohnungsbaupolitik in Deutschland voranzutreiben.
AKuptsova/PixabayDie Bundesregierung ist sich bewusst, dass bundesweit jährlich 400.000 neue Wohnungen entstehen müssten. Aber es werden pro Jahr maximal 300.000 neue Wohnungen geschaffen. Und die Frage ist, welche Qualität haben diese Wohnungen und zu welchem Preis kann man sie mieten.
Gerade hier, im Raum Ludwigsburg, ist die Wohnungsfrage eine entscheidende zentrale, soziale Frage.
Die Nettokaltmiete für eine 65 Quadratmeterwohnung liegt derzeit bei 10,41 Euro pro Quadratmeter und damit 48 Prozent über dem deutschen Durchschnitt. Seit Anfang Juni soll zwar die Mietpreisbremse die Situation in Baden-Württemberg in den Ballungsräumen entzerren. In 89 Städten und Gemeinden, auch in Ludwigsburg, dürfen die Mieten in neu abgeschlossenen Mietverträgen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Doch gilt diese Regelungen leider nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht für Neubauten und für umfassend modernisierte Wohnungen. Das heißt, das Instrument der Mietpreisbremse greift nicht ausreichend - gerade nicht hier in der Region, wo in Neubaugebieten meist Premiumwohnungen für den großen Geldbeutel entstehen. Für Mieter*innen bedeutet das, dass sie bis zu 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete ihrer Wohnung zahlen.
Und hier gilt es in der kommenden Legislaturperiode in Baden-Württemberg die weiteren konsequenten Schritte zu gehen auf dieser Grundlage der LBO von 2019 aufzubauen und das nachhaltige, soziale Wohnen noch stärker mit nachhaltigen Mobilitätskonzepten zu denken und zu verknüpfen, um die Infrastruktur unserer Städte noch stärker umwelt- und klimaschonend zu gestalten.
Alexander Jungmann/Pixabay Konkret heißt das für mich:
Wir müssen Sorge tragen für eine deutlich stärker kontrollierte Nachverdichtung und Reduktion der Leerstandsquote von Wohnungen und damit die Neuausweisung von neuen Baugebieten an Ortsrändern vermeiden. Es sollten zunächst alle Möglichkeiten der innerörtlichen Nachverdichtung ausgeschöpft sein, ehe Außenflächen versiegelt werden.
Gewerbeflächen sollen nur noch dann ausgewiesen werden, wenn gleichzeitig ein entsprechendes Angebot an bezahlbarem Wohnraum im Radius von fünfzehn Kilometern geschaffen werden kann.
Die Förderung des kommunalen und sozialen Wohnungsbaus soll durch Unterstützung des Landes gesteigert werden.